Energieausweis

Energieausweis

Wozu braucht man einen Energieausweis?

Wenn Sie eine Immobilie – ein Haus, eine Wohnung, ein Mehrfamilienhaus – vermieten, verkaufen, verpachten oder leasen möchten, dann ist es gesetzlich vorgeschrieben laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) dem Mieter, Käufer oder Pächter unaufgefordert den Energieausweis der entsprechenden Immobilie vorzulegen. Der Energieausweis ist bei der Besichtigung deutlich sichtbar auszulegen. Nach Abschluss des Miet-/ Kaufvertrag ist der Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben.

Zur Ausstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können.
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- und Weiterbildungen ausstellen. Für Sie als Auftraggeber/in sind verlässliche Angeben wichtig, dass der Aussteller/in die Anforderungen des GEG erfüllen. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise ausstellt.

In Kooperation mit qualifizierten Energieberatern der Energieausweis48 erstelle ich für Sie Energieausweise, die den gesetzlichen Anforderungen gemäß der Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen.

Wer muss einen Energieausweis vorlegen?

  • Verkäufer
  • Vermieter
  • Verpächter
  • Leasinggeber
  • Immobilienmakler

Ein Energieausweis gilt immer für ein ganzes Gebäude. Energieausweise für einzelne Wohnungen sind nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Gebäuden, die gleichzeitig Wohnungen und Gewerbe beherbergen. Dann muss für den Wohnungsteil und den Gewerbeanteil jeweils ein eigener Energieausweis erstellt werden.


Der Energieausweis für Sie in Leverkusen und Umgebung auf einen Blick:

  • 100 % rechtskonform bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing
  • gültig für Wohngebäude (Haus, Wohnung, Mehrfamilienhaus)
  • individuelle Darstellung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes
  • Datenauswertung durch zertifizierte Spezialisten
  • 10 Jahre Gültigkeitsdauer jedes Ausweises ab Ausstellungszeitpunkt

Änderungen Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG. Das Gebäudeenergiegesetz trat in Kraft am 01.11.2020.

  • CO2-Anteil muss aufgeführt werden.
  • auch Immobilienmakler müssen bei Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung einen Energieausweis vorlegen. Die entsprechenden Pflichtangaben sind in Immobilienanzeigen anzugeben.
  • Energieausweis-Aussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen
  • Der Stand der Sanierung muss angegeben werden.
  • Falls inspektionspflichtige Klimaanlagen vorhanden sind, müssen diese gewartet sein.
  • Anforderungen an Immobilieninserate (Print oder in Internetportalen) müssen die Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten.

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Brauche ich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?

Brauche ich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?

Quelle: Sprengnetter GmbH

                                                                                 

                        Brauche ich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis?

 

 

 

 

 

 

Welche Gebäude benötigen keinen Energieausweis? 

  • Gebäude die kleiner < 50 m² Nutzfläche aufweisen
  • Baudenkmäler
  • Ensemble
  • Abrissobjekte
  • bei Zwangsversteigerung
  • beim Erbfall
  • Tierställe
  • Unterirdische Bauten
  • Treibhäuser
  • Zelte oder Traglufthallen
  • Gebäude; die nicht länger als 2 Jahren genutzt werden
  • Gotteshäuser
  • Bei Wohngebäuden deren Nutzungsdauer kleiner < 4 Monate im Jahr beträgt

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir können Ihnen keinen Energieausweis für Gebäude mit mehr als größer > 50 % Gewerbeanteil erstellen.

Meine Leistungen: Vorort-Aufnahme der Gebäudedaten,  Ausstellung rechtssicherer Energieausweis. Diese Leistung biete ich nicht an Energie und Sanierungsberatung.

Kosten für einen Bedarfsausweis:

Berechnet wird je Objekt  290,00 € Brutto.

Kosten für ein Verbrauchsausweis:
Berechnet wird je Objekt  166,00 € Brutto.

Zu jedem Energieausweis können Sie zusätzlich auch ein kostengünstiges Kurzgutachten oder ein Gutachten nach §194 BauGB beauftragen.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis für Leverkusen und Umgebung:
Leverkusen, Köln, Burscheid, Bergisch Gladbach, Kürten, Düsseldorf, Neuss, Solingen, Monheim am Rhein, Herdecke, Hückeswagen, Remscheid, Schwerte, Hagen, Windeck, Mönchengladbach, Bonn, Kaarst, Meerbusch, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Hilden, Langenfeld/Rheinland, Leichlingen/Rheinland, Bochum, Wuppertal, Gelsenkirchen, Odenthal, Wermelskirchen, Wipperfürth, Radevormwald, Bottrop, Dortmund,  Nordrhein-Westfalen. 

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  Energieausweis-Experte  Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter