Allgemeine Geschäftsbedingungen
die Maklerfirma Schlockermann-Immobilien
51377 Leverkusen • Brandenburger Str. 9
Tel .Nr.: 0214 96201
Mobil: 0176 20248791
Mail: info-schlockermann@my-onoffice.de
§2 Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt. Die Provision ist fällig und erfolgt als Barzahlung an den Makler oder per Überweisung auf das Konto des Maklerbüros „SCHLOCKERMANN - IMMOBILIEN“ bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bzw. am Tag des Erhalts des Miet- oder Pachtvertrages. SCHLOCKERMANN-IMMOBILIEN – Michael Schlockermann – Brandenburger Str. 9 – 51377 Leverkusen - Tel. Nr.: 0214 96201 Mobil: 0176 20248791 - E-Mail:info-schlockermann@my-onoffice.de
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem ursprünglichem Vertragsobjekt oder dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages oder ein Miet-/Pachtvertrag anstelle eines Kaufvertrages, sonstige Abweichungen vom ursprünglichen Vertrag bzw. unseres Angebotes). Der einmal entstandene Provisionsanspruch erlischt auch dann nicht, wenn der Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder rückgängig gemacht wird. Der Provisionsanspruch wird ebenso fällig, wenn die Vermietung/Verpachtung oder Verkauf
mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonderen engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Miet-/Pacht- oder Kaufvertrag über ein anderes, dem Vermieter/Verpächter oder Verkäufer gehörendes Objekt zustande kommt, für welches der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Miet-/Pacht-/Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.Ebenso besteht weiterhin ein Provisionsanspruch, wenn der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt. Weicht der tatsächlich geschlossene Kauf-Miet-/Pachtvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche im Exposé vereinbarte Provision bestehen. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten oder dem Verkäufer/Vermieter/Verpächter des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
2.3 Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Abschluss von Verträgen mit umgehender Abschrift und aller darauf bezogenen Nebenabreden, insoweit diese für die Vermittlungsgebühren relevant sind.
2.4 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz an den Makler zu entrichten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden. SCHLOCKERMANN-IMMOBILIEN – Michael Schlockermann – Brandenburger Str. 9 – 51377 Leverkusen - Tel. Nr.: 0214 96201 Mobil: 0176 20248791 - E-Mail: info-schlockermann@my-onoffice.de
§4 Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Geltendmachung eines Schadens, insbesondere eine hierdurch entgangene Verkäuferprovision, bleibt zusätzlich vorbehalten.
§5 Kenntnis von Angeboten
5.1 Ist dem Interessent ein Angebot (das Objekt bzw. der Eigentümer/Vermieter/Verpächter des Objektes) bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle nachprüfbar anzuzeigen. Für den Auftraggeber, dem ein vom Makler nachgewiesener Interessent bereits bekannt ist, besteht ebenso die o. g. Pflicht. Klargestellt wird, dass für den erfolgreichen Nachweis die jeweils erstmalige Bekanntgabe des Verkäufers/Vermieters/Verpächter des Objektes bzw. des Interessenten oder der Gelegenheit zum Vertragsabschluss ausreicht. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
Für weitere, gegebenenfalls formlos in der Zukunft mitgeteilte Miet-/Pacht-/Kaufobjekte gelten die Bestimmungen dieser AGB ebenso.
5.2 Wird ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt unser Provisionsanspruch dadurch nicht. Damit Sie keine doppelte Provision (Provision an uns und dem Dritten) bezahlen müssen, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
§6 Informationspflicht Der Auftraggeber/Interessent ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages, über eines von uns angebotenen Objekt, zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden, auf dessen Verlangen in beglaubigter Form. Diese Verpflichtung besteht für den Auftraggeber auch dann, wenn der Abschluss nicht auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.
§8 Regeln für notariellen Vertrag
Im Falle des Kaufes, eines durch den Makler nachgewiesenen Objektes, ist der Auftraggeber/Interessent auf Verlangen des Maklers verpflichtet, seine Provisionszahlungspflicht in der notariellen Urkunde mit Zwangsvollstreckungs- Unterwerfungsklausel zugunsten des Maklers mit aufzunehmen. Gleichzeitig ist dann eine Regelung mit zu vereinbaren, die einen Vorkaufsberechtigten im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechtes zur Zahlung dieser Provision an den Makler verpflichtet.
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§9 Haftung
9.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9.3 Die in unseren schriftlichen Mitteilungen und Exposés gemachten Angaben beruhen auf Informationen, die uns vom Vermieter/Verpächter/Verkäufer oder von sonstigen Dritten erteilt wurden. In unserem Bestreben liegt es, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung können wir jedoch nicht dafür übernehmen. Eine Haftung bei eigenen unrichtigen Auskünften bleibt auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend.
§10 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
10.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt §10.1 selbst.
10.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Es gelten unsere AGB, wenn nicht binnen14 Tagen nach Erhalt in schriftlicher Form widersprochen wird. Die Aufnahme von Verbindungen zu von uns nachgewiesenen Parteien gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§12 Kundeninformation
Zur Geschäftsanbahnung erlauben wir uns von der Euro Treuhand Inkasso GmbH in Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) über Sie einzuholen und diese bei uns zu speichern. Hiervon möchten wir Sie informieren, um der Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz nachzukommen. Gerichtsstand ist Leverkusen.
§13 Schadenersatz
Bei Nichtabsage eines bestätigten Termins bis 4 Stunden vor diesem Termin und Nichterscheinen zu diesem Termin (Objektbesichtigung), ist der Makler berechtigt, eine Pauschale von 30€ netto, plus anfallende gefahrene Kilometer x 0,30€ netto in Rechnung zu stellen. Die Grundlage zur Ermittlung der gefahrenen Kilometer wird über Google Maps ermittelt.